Feuer- und Rettungswache Herzogenrath
In der Feuer- und Rettungswache ist neben dem Amt 37 Brandschutz und Rettungswesen der Stadtverwaltung auch der ehrenamtliche Löschzug „Herzogenrath“ der Freiwilligen Feuerwehr angesiedelt.
Als Teil der Stadtverwaltung Herzogenrath nimmt das Amt 37 verschiedene kommunale Aufgaben wahr, die wie Ihnen hier kurz beschreiben.
Am Standort Erkensmühle sind derzeit 50 Mitarbeiter beschäftigt, von denen sich vier Mitarbeiter in der Ausbildung zum feuerwehrtechnischen Dienst befinden. Neben dem feuerwehrtechnischen Personal werden auch Angestellte im Rettungsdienst eingesetzt. Die allgemeinen Verwaltungsaufgaben werden durch einen Verwaltungsbeamten übernommen.
Die Feuer- und Rettungswache ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr besetzt. Diese Besetzung wird durch drei Wachabteilungen sichergestellt, die in einer 48 Stundenwoche ihren Dienst versehen. Die Wachabteilungen treten jeden dritten Tag ihren Dienst für 24 Stunden an. Ergänzt werden die Wachabteilungen durch insgesamt sechs feuerwehrtechnische Beamte im Tagesdienst (Werktags) und einem Angestellte im Rettungsdienst.
Brandschutzdienst
Das hauptamtliche Feuerwehrpersonal des Amtes 37 der Stadtverwaltung Herzogenrath stellt zudem innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath eine selbstständige Einheit (hauptamtliche Wache) dar. So wird neben einem Tanklöschfahrzeug mit zusätzlichen Geräten für die technische Hilfeleistung auch die Drehleiter in den Einsatz gebracht. Zu erwähnen ist, dass ein Teil der Bediensteten der hauptamtlichen Wache gleichzeitig auch als Ehrenamtler in den Löschzügen tätig sind.Durch das Tagesdienstpersonal ist es somit auch möglich, bereits mit der ersten Alarmierung, zusätzlich einen Einsatzleitwagen zu besetzen. Zu den Tagesdienstzeiten steht damit, neben dem Personal zur Besetzung des Krankentransportwagens mit zwei Mitarbeitern, in der Regel auch mindestens ein Angriffstrupp zur Verfügung.
Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans (vom Stadtrat im März 2003 verabschiedet; Fortschreibung Dezember 2006 und Februar 2014) werden, an Hand der sogenannten Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) durch die Leitstelle der Städteregion in Aachen die erforderlichen Einheiten alarmiert.
Auf der Feuer- und Rettungswache werden neben dem Alarmdienst die anfallenden und notwendigen Arbeiten wie zum Beispiel die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge und Gerätschaften der gesamten Feuerwehr – soweit möglich- durchgeführt. Dazu stehen folgende Werkstätten zur Verfügung:
- Atemschutzwerkstatt
- KFZ-Werkstatt
- KFZ-Waschhalle
- Funkwerkstatt
- Feuerwehrgerätewerkstatt
- Schlauchwaschanlage mit Schnelltrocknung
Rettungsdienst
Ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehr ist neben der technischen Rettung durch Feuerwehreinsatzkräfte im Wesentlichen der Rettungsdienst, welcher durch einen Krankentransportwagen und einen Rettungswagen nach Maßgabe des Rettungsdienstbedarfsplanes der Städteregion Aachen besetzt wird.Bis zur Aufschaltung des Notrufes 112 von der Einsatzzentrale des Feuerwehr in Herzogenrath auf die Leitstelle des ehemaligen Kreis Aachen in 1997 war die Stadt Herzogenrath als mittlere kreisangehörige Stadt die Trägerin einer Rettungswache.
Ausgeführt, im Auftrag der Stadt, wurde der Rettungsdienst während dieser Zeit durch die Johanniter Unfallhilfe. Im Zuge der Notrufaufschaltung ging die Trägerschaft der Rettungswache dann an den damaligen Kreis Aachen, welcher auch gleichzeitig als Träger des Rettungsdienstes fungiert, über.
Zum 01.01.2014 wurde die Trägerschaft der Rettungswache dann wieder durch die Stadt übernommen.
Hierbei wird erstmalig in der Geschichte der Feuerwehr Herzogenrath auch ein Rettungswagen (RTW) betrieben, welcher durch eigenes städtisches Personal 24 Stunden an 365 Tagen besetzt wird.
Neben dem Rettungswagen wird Wochentags (außer Feiertags) in der Zeit von 07:30 – 15:30 Uhr zusätzlich ein Krankentransportwagen (KTW) besetzt.
Brandschutzdienststelle der Stadt Herzogenrath
Aufgabe der Brandschutzdienststelle der Stadt Herzogenrath ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Wie können Brände verhindert oder ihr Schaden eingegrenzt werden? Nach § 17 Bau Ordnung NRW und Sonderbauvorschriften müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, so dass die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist und die Feuerwehr eine wirksame Brandbekämpfung einleiten kann.
Praktisch wird die Brandschutzdienststelle bei allen größeren Bauvorhaben von der Bauaufsicht oder von Sachverständigen um Stellungnahmen gebeten. Damit wird Vorbeugender Brandschutz schon vor dem Bau aktiv betrieben.
Ist ein Gebäude erst einmal erbaut, wird es abhängig von seiner Art und Größe mindestens alle fünf Jahre einer so genannten Brandschau unterzogen. Dabei prüfen geschulte Feuerwehrbeamte alle Belange des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes, erstellen entsprechende Mängelberichte und verfolgen bei Bedarf gemeinsam mit der Bauaufsicht die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
Notdienstaufgaben
Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten des Rathauses werden durch den diensthabenden Wachabteilungsleiter anfallenden “Notdienstaufgaben” der Verwaltung wahrgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie gern persönlich:
Feuer- und Rettungswache Herzogenrath
Bereichs- und Wachleiter BAR Schwark
Erkensmühle
52134 Herzogenrath
fon 02406 / 8364-00