„Es hat gebrannt – und nun?“ – Information der Brandschutzdienststelle

Liebe Mitbürgerin,
lieber Mitbürger,

In Ihrer Wohnung, Ihrem Haus hat es gebrannt.

Der Brand konnte gelöscht werden. Zurück-geblieben sind neben Fragen und Problemen eventuell Brandrückstände wie Teppiche, Elektrokabel und Einrichtungsgegenstände.

Wir möchten Ihnen mit diesem Informationsblatt eine Orientierungshilfe für unmittelbar anstehende Probleme wie, dem Umgang sowie der sachgerechten Sanierung der Schadensstelle und Entsorgung von Rückständen und Müll geben.

Inhaltsverzeichnis:


Allgemeine Hinweise:

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schad-stoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und lagern sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. ab. Diese Schadstoffe können für sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußparti-keln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

Wiesenstraße4Im abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind diese erfahrungsgemäß gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandver-schmutzungen (Ruß) sichtbar sind. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen werden in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfäl-tiger Durchlüftung i.d.R. wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den Hinweis unter Punkt 2.

War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, wird wahrscheinlich ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Auch wenn hierdurch normalerweise keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten ist, sollten sie bis zur endgültigen Sanierung unbedingt nachfolgende Informationen beachten.


Unsere konkreten Tipps:

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
  2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie umgehend einen Arzt auf!
  3. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind (frühestens eine Stunde nach Ablöschen). Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rückspra-che mit der Feuerwehr und der Polizei, falls dies im Laufe des Einsatzes nicht bereits geschehen ist.
    Klima- und Lüftungsanlagen sollten erst nach fachmännischer Überprüfung und Reinigung wieder in Betrieb gehen.
  4. Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche. Decken sie hierzu rußbedeckte Gehwegbereiche ab und legen sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Flächen nasse Tücher zum Schuhabtreten aus.
  5. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter oder den Hauseigentümer!
  6. Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung! Kontaktieren Sie als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung umgehend Ihre Gebäudeversicherung. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungs-maßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab.
  7. Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
  8. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
  9. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  10. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  11. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!
  12. Sollte die Brandstelle durch die Polizei beschlagnahmt worden sein, ist bis zur Freigabe jeglicher Zutritt untersagt!

Reinigung und Sanierung:

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengestecks oder sonstige Brände mit geringer Verschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten sollten von Fachfirmen, können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs-und Sanierungsarbeiten durchführen wollen beachtet werden:

  • Einmal Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • Für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Schutzanzüge verbleiben im Schadenbereich und können, wenn ihr Zustand es zulässt, mehrfach verwendet werden. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereichs ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.


Entsorgung:

Schon bei den Aufräumarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch den zuständigen Entsorger bzw. beauftragte Dritte leichter verwertet oder entsorgt werden können. Dies spart Zeit und Geld.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • Verwertbare Bestandteile
  • Nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
  • Besonders überwachungsbedürftige Abfälle

Verwertbare Bestandteile:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • Nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Nicht verwertbare Bestandteile:

  • Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppich, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können beim Wertstoffhof abgegeben werden.

Bezugsadressen und Ansprechpartner:

Polizei
– Dienststelle Alsdorf –
Hauptstr. 177
52477 Alsdorf

02404 / 957712201 – Im Notfall immer die 110 wählen!

Schutzausrüstung

Sofern sie selbst Reinigungs- und Aufräumarbeiten durchführen, sollten sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise finden Sie in den „gelben Seiten“ oder im Internet unter den Stichworten

  • Arbeitsschutzausrüstung
  • Berufsbekleidung

Entsorgung

AWA-Abfallberatung: 01802 / 607070

Wertstoffhof Herzogenrath
Eygelshovener Straße 69a
52134 Herzogenrath

Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Samstags: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Umweltamt der Städteregion Aachen
Zollernstr. 20
52070 Aachen

0241 / 51982622


Bitte beachten Sie: Die vorstehenden Seiten verstehen sich rein als Informationsbroschüre und wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Als Quellen dienten Versicherer und allgemeingültige Sachverständige, sodass die Stadt Herzogenrath keine Haftung übernimmt.

Quellen:
VdS Richtlinie 2217
VFDB Richtlinie 10/06

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Feuerwehr Herzogenrath
Erkensmühle
52134 Herzogenrath

Tel.: 02406 / 836400
Fax: 02406 / 836495
E-Mail: [email protected]

Im Notfall immer die 112 wählen!


Stand der Information: März 2016


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